Allgemeine
Vertragsbedingungen
🎯 Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Profitplan | cashquote AG
Stand: April 2025
💼 1. Vertragsgegenstand
Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen einer individuellen Kapitalpartnerschaft zwischen der cashquote AG und dem Kapitalpartner (nachfolgend „Partner“). Der Partner stellt der cashquote AG für eine feste Laufzeit von 12 Monaten Kapital zur Verfügung. Als unternehmerischer Partner kann er – bei entsprechender Geschäftsentwicklung – monatlich oder am Laufzeitende Ausschüttungen erhalten. Die Höhe dieser Ausschüttungen orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage der cashquote AG und ist nicht garantiert. Es handelt sich nicht um ein Finanzprodukt im Sinne des Kollektivanlagengesetzes (KAG); die Kapitalpartnerschaft unterliegt nicht der FINMA-Aufsicht.
💰 2. Kapitalbetrag
Der Partner stellt der cashquote AG einen einmaligen Kapitalbetrag von mindestens CHF 5’000 und maximal CHF 100’000 zur Verfügung. Der Betrag wird zu Beginn der Partnerschaft vollständig einbezahlt.
📝 3. Vertragsbeginn & Einzahlung
Die Partnerschaft beginnt mit Unterzeichnung der Vereinbarung und vollständiger Einzahlung des Kapitals. Die Einzahlung muss bis spätestens zum letzten Werktag vor dem Startmonat (der 1. Tag des Folgemonats) erfolgen. Bei verspäteter Einzahlung verschiebt sich der Vertragsbeginn entsprechend. Erfolgt keine Einzahlung bis spätestens zum 15. Kalendertag des vorgesehenen Startmonats, wird die Vereinbarung hinfällig.
⏳ 4. Laufzeit & Rückzahlung
Die Laufzeit beträgt 12 Monate. Nach Ablauf wird das zur Verfügung gestellte Kapital zu 100 % zurückgeführt, sofern keine Verlängerung oder vorzeitige Rückzahlung erfolgt. Eine Verlängerung der Partnerschaft ist auf Wunsch möglich.
📅 5. Bonusmodell
Der Partner wählt bei Vertragsbeginn zwischen monatlichen Ausschüttungen, ausgezahlt zwischen dem 1. und 3. Werktag des Folgemonats, oder der Ansparoption mit einmaliger Ausschüttung am Laufzeitende. Die Höhe der Ausschüttungen basiert auf der Geschäftsentwicklung der cashquote AG. In der Vergangenheit wurden durchschnittlich 2 % pro Monat bzw. bis zu 30 % am Laufzeitende ausgeschüttet. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Höhe oder Regelmässigkeit der Zahlungen.
🔓 6. Vorzeitige Rückzahlung
Eine vorzeitige Rückzahlung ist jederzeit möglich, wenn diese mindestens einen Monat im Voraus schriftlich beantragt wird.
In diesem Fall wird eine Abwicklungsgebühr von 1 % pro verbleibendem Monat der ursprünglichen Laufzeit vom Rückzahlungsbetrag abgezogen. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 10 Werktagen nach Ablauf der Kündigungsfrist.
🛡️ 7. Risiko- und Ertragshinweis
Die Kapitalpartnerschaft ist ein unternehmerisches Engagement. Weder Ausschüttungen noch Kapitalrückzahlungen sind garantiert.
Die Verwaltung des Kapitals erfolgt nach den unternehmerischen Grundsätzen der cashquote AG. Bei ausserordentlichen Umständen (z. B. Marktstörungen, Naturereignisse, regulatorische Eingriffe), die länger als drei Tage dauern, kann es zu Verzögerungen oder Reduktionen bei Ausschüttungen oder Rückzahlung kommen.
💸 8. Gebühren & Kosten
Es fallen keine laufenden Gebühren an. Lediglich bei vorzeitiger Rückzahlung wird eine Abwicklungsgebühr gemäss Punkt 6 erhoben.
Verspätete Einzahlungen führen nicht zu zusätzlichen Kosten, können jedoch den Vertragsbeginn verzögern.
🧾 9. Steuerliche Hinweise
Ausschüttungen gelten – soweit sie erfolgen – als steuerpflichtiger Ertrag und unterliegen der schweizerischen Verrechnungssteuer von 35 %. Diese wird automatisch abgezogen und an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) abgeführt. Privatpersonen mit Wohnsitz in der Schweiz können die Verrechnungssteuer bei korrekter Deklaration vollständig zurückfordern.
🏛️ 10. Regulatorischer Hinweis
Diese Kapitalpartnerschaft stellt keine kollektive Kapitalanlage im Sinne des KAG dar und unterliegt nicht der FINMA-Aufsicht.
Es werden keine Einlagen im Sinne des Bankengesetzes entgegengenommen.
👉 Hinweis: Diese AVB sind integraler Bestandteil des Partnerschaftsvertrags. Der finale Vertrag wird dem Partner vor Abschluss zur Prüfung übergeben.